Ambulante Pflege
Ambulante Dienste Tel: 09971 / 8500-8540
Wir sind für Sie da.
Das ganze Jahr.
Rund um die Uhr.
Ziel der ambulanten Haus- und Krankenpflege ist es, Ihnen dort Hilfe zu bieten, wo Sie sich am wohlsten fühlen: bei Ihnen zu Hause. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bieten Ihnen Hilfe bei der Grundpflege und führen auch die Behandlungspflege durch – etwa das Anlegen oder Wechseln von Wundverbänden und die Medikamentengabe.
Grundsätzlich können alle Pflegebedürftigen im Landkreis Cham das Angebot unseres ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Abgestimmt auf die individuelle Situation wird in Absprache zwischen den Betroffenen, den Familienangehörigen und dem Pflegeteam des Roten Kreuzes ein persönliches „Hilfepaket“ geschnürt.
Familienangehörige werden in die Betreuung und Pflege eingebunden.
Hier sehen Sie im Überblick, wo wir Ihnen Unterstützung und Hilfe bieten können:
Grundpflege
z.B. Körperpflege, Duschen, Baden, Hilfe beim Essen und Trinken, Hautpflege, Nagelpflege, Lagern, Hilfe beim An- und Auskleiden
Behandlungspflege
Alle ärztlichen Verordnungen wie zum Beispiel Injektionen, Verbände, Medikamentenabgabe, Infusionen, Einläufe... In den Bereichen Portversorgung, Stomaversorgung und Wundversorgung arbeiten wir mit erfahrenen und darauf spezialisierten Partnern zusammen.
Verhinderungspflege
Zur Entlastung der Pflegeperson übernehmen wir Ihre Pflege tage- oder stundenweise.
Überleitungspflege
Wenn vom Patienten gewünscht, stellen unsere Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen die Pflege im Bereich häusliche Krankenpflege (HKP) und Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) sicher.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI §45 b
Außerhalb der pflegerischen Tätigkeiten bieten wir:
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen
- Begleitung zum Beispiel beim Spazierengehen
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß zum Beispiel Arztbesuch, Einkauf, Behördenbesuch, Apothekengang
- Besuchsdienst
- Kontrollbesuch
- Hilfe bei der Hauswirtschaft
- Zubereiten von Mahlzeiten
Beratungsbesuche § 37,3 SGB XI
Wenn Sie eine Pflegestufe haben und durch Angehörige versorgt werden, führen wir die von den Pflegekassen geforderten Beratungsgespräche, je nach Pflegegrad, viertel- oder halbjährlich durch.