Ambulante Pflege beim BRK Cham

Servicetelefon
Ambulante Dienste

Telefon: 09971/8500-8540
 

Wir sind für Sie da. Rund um die Uhr!

Ziel der ambulanten Haus- und Krankenpflege ist es, Ihnen dort Hilfe zu bieten, wo Sie sich am wohlsten fühlen: bei Ihnen zu Hause. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bieten Ihnen Hilfe bei der Grundpflege und führen auch die Behandlungspflege durch – etwa das Anlegen oder Wechseln von Wundverbänden und die Medikamentengabe.

Grundsätzlich können alle Pflegebedürftigen im Landkreis Cham das Angebot unseres ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Abgestimmt auf die individuelle Situation wird in Absprache zwischen den Betroffenen, den Familienangehörigen und dem Pflegeteam des Roten Kreuzes ein persönliches „Hilfepaket“ geschnürt.

Familienangehörige werden in die Betreuung und Pflege eingebunden.

Hier bieten wir Ihnen Unterstützung und Hilfe:

Grundpflege

Körperpflege, Duschen, Baden, Hilfe beim Essen und Trinken, Hautpflege, Nagelpflege, Lagern, Hilfe beim An- und Auskleiden

Behandlungspflege

Wir setzen alle ärztlichen Verordnungen wie zum Beispiel Injektionen, Verbände, Medikamentenabgabe, Infusionen oder Einläufe um. In den Bereichen Port-, Stoma- und Wundversorgung arbeiten wir mit erfahrenen und darauf spezialisierten Partnern zusammen.

Verhinderungspflege

Zur Entlastung der Pflegeperson übernehmen wir Ihre Pflege tage- oder stundenweise.

Überleitungspflege

Wenn vom Patienten gewünscht, stellen unsere Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen die Pflege im Bereich häusliche Krankenpflege (HKP) und Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) sicher.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI §45 b

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen
  • Begleitung etwa beim Spazierengehen
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß (zum Beispiel Arztbesuch, Einkauf, Behördenbesuch, Apothekengang)
  • Besuchsdienst
  • Kontrollbesuch
  • Hilfe bei der Hauswirtschaft
  • Zubereiten von Mahlzeiten

Beratungsbesuche § 37,3 SGB XI

Wenn Sie eine Pflegestufe haben und durch Angehörige versorgt werden, führen wir die von den Pflegekassen geforderten Beratungsgespräche (je nach Pflegegrad) viertel- oder halbjährlich durch.

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