Der BRK-Waldkindergarten Gut Kless in Arrach besteht seit dem Jahr 2012. Er liegt am Ortsausgang Richtung Eck – umgeben von altem Baumbestand. Derzeit besuchen ihn 21 Mädchen und Jungen aus der Gemeinde und umliegenden Orten. Die Kinder verbringen ihre Tage bei Wind und Wetter im Freien – im Einklang mit der Natur. Als Rückzugsort dient das Waldhäusl.
Anschrift:
Wald- und Naturkindergarten Gut Kless
Am Dachsnplatzl 1
93474 Arrach
Kontakt:
Einrichtungsleiterin Regina Pfeffer
0151/53839858
regina.pfeffer(at)kvcham.brk(dot)de
Ein Waldkindergarten ist eine Form des Kindergartens, die aus Skandinavien stammt. Ella Flatau aus dem dänischen Sölleröd begründete in den 1950er Jahren den ersten Waldkindergarten, nachdem sie zunächst mit ihren eigenen und mit Nachbarskindern häufig in den Wald gegangen war und diese Form der Kinderbetreuung großes Interesse bei anderen Eltern hervorgerufen hatte.
Interessierte Eltern schlossen sich zusammen und gründeten eine Initiative, die den ersten Waldkindergarten ins Leben rief – eine Idee, die sich im skandinavischen Raum stark ausbreitete.
Der erste Wald- und Naturkindergarten in Deutschland entstand 1968 in Wiesbaden. Die Begründerin Ursula Sube organisierte diesen Waldkindergarten privat, erhielt jedoch vom zuständigen Jugendamt nie eine offizielle Genehmigung.
Erst in den 1990er Jahren wurde in Flensburg der erste anerkannte Waldkindergarten eröffnet. In den letzten Jahren fand diese Form des Kindergartens zunehmenden Anklang. Mittlerweile gibt es etwa 450 Waldkindergärten beziehungsweise Natur-, Bauernhof- oder Strandkindergärten in Deutschland.
Der Träger des Natur- und Waldkindergartens ist das Bayerische Rote Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kreisverband Cham, in der Further Straße 10, 93413 Cham. Kreisgeschäftsführer ist Manfred Aschenbrenner. Als Referatsleiter ist Stefan Raab verantwortlich.
Das BRK ist verpflichtet, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgeführten Anforderungen an Kindertageseinrichtungen zu erfüllen.
Kinder-, Jugend- und Wohlfahrtspflege haben innerhalb des Roten Kreuzes in Deutschland eine lange zurückreichende Tradition. So ist das Rote Kreuz heute in Erfüllung seines satzungsgemäßen Auftrages ein erfahrener Träger von Kindertagesstätten.
Wir verstehen unsere Einrichtungen als Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen in Erziehungspartnerschaft mit Kind und Eltern und im Zusammenwirken mit dem Umfeld der Kinder.
Die Gemeinde Arrach, vertreten durch Bürgermeister Gerhard Mühlbauer, stellt die Räumlichkeiten für den Waldkindergarten zur Verfügung: zum einen das Waldhaus als feste Unterkunft am zentralen Waldplatz, zum anderen die Notunterkunft (bei extremen Wetterbedingungen wie Sturm) im Kindergarten BRK-Haus der Kinder.
Die Benutzung der Waldfläche in der Umgebung der Unterkunft ist durch einen Pachtvertrag mit dem Besitzer Hermann Geiger von Gut Kless gesichert. Weiter wird der Holzverladeplatz der Familie Köppl-Dachs aus Ottmannszell für das Parken während der Hol- und Bringzeit zur Verfügung gestellt.
Die Benutzung eines Holzlagerplatzes als Elternparkplatz sowie die Möglichkeit eines Rettungsweges werden von der Gemeinde organisiert. Dies gilt auch für die notwendige Räumung dieser Fläche und Zufahrt im Winter. Die Müllentsorgung beziehungsweise Arbeiten am Gelände und Reparaturen werden vom gemeindlichen Bauhof erledigt.
Im Interesse des Kindes soll der Kindergarten regelmäßig besucht werden. Bleibt ein Kind zu Hause, muss die Leitung im Kindergarten spätestens während der Bringzeit benachrichtigt werden.
Der Waldkindergarten ist in der Regel von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und Ferien der Einrichtung geöffnet. Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres. In der Regel ist der Kindergarten für 30 Tage im Jahr geschlossen.
Die Betreuungs- beziehungsweise Buchungszeit ist täglich von 7 bis 13 Uhr. Die Kernzeit ist von 8.15 bis 12.15 Uhr.
Die Anzahl der Schließtage ist bayernweit gesetzlich geregelt. Der Waldkindergarten ist 30 Werktage im Kalenderjahr nicht geöffnet. Zusätzlich kann die Einrichtung zwecks Fortbildung des Personals bis zu fünf Tage geschlossen werden.
Für das Kindergartenjahr 2024/2025 ergeben sich folgende Schließtage:
Die Aufsichtspflicht des Kindergartenpersonals beginnt, wenn das Kind von den Eltern den Aufsichtspersonen übergeben wurde und endet mit der Anwesenheit des Erziehungsberechtigten beziehungsweise der per Vertrag eingetragenen Personen bei der Abholung des Kindes. Wird ein Kind von einer anderen Person gebracht/abgeholt, muss dies in Absprache mit der Leitung geschehen.
Die Kinder des Natur- und Waldkindergartens benötigen eine wetterentsprechende Kleidung, damit sie sich bei jedem Wetter wohl fühlen.
Die Kleidung sollte robust, zweckmäßig und der Jahreszeit angepasst sein.
Einige Beispiele:
Jedes Kind braucht einen Rucksack, der wasserdicht und mit Brustgurt ausgestattet ist. Darin befinden sich die bruchfeste Brotzeitdose und eine Trinkflasche. Ein kleines Handtuch sollte täglich frisch in die Außentasche des Rucksacks gesteckt werden. Der Rucksack sollte die Regenkleidung fassen und für das Kind leicht bedienbar sein.
Kinder brauchen Feste als Höhepunkt im Jahresverlauf, auf die sie sich freuen und vorbereiten können. Das gemeinsame Üben und die Vorbereitung stärken das Gemeinschaftsgefühl. Das Feiern von Festen gemeinsam mit den Eltern und Geschwistern zeigt den Kindern, dass ihre Eltern den Kindergarten, der für viele wie ein zweites Zuhause ist, unterstützen und wertschätzen.
Es werden alle Feste im Jahresverlauf wie Fasching, Ostern, Laternenfest und Weihnachten gefeiert.
Die Geburtstage der Kinder werden gewöhnlich ebenso in der Natur gefeiert. An diesem Tag steht das Geburtstagskind im Mittelpunkt. Es darf Spiele aussuchen und den Tag entscheidend mitgestalten, es nimmt die Gratulation seiner Kindergartenfreunde entgegen und es bekommt auch ein Geschenk aus unserer „Geburtstagsschatzkiste“. An diesem Tag sorgen die Eltern des Geburtstagskindes für ein schmackhaftes Mahl und die Verpflegung der „Gäste“.
Die Mindestbuchungszeit beträgt vier bis fünf Stunden täglich. Seit September 2019 ist auch eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden möglich.
Seit April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Soweit der Freistaat Bayern zur Entlastung der Familien einen Zuschuss zum Beitrag für das Kind leistet, gibt der Träger den Zuschuss an den Personensorgeberechtigten weiter, indem er den Beitrag entsprechend dem Zuschuss reduziert. Hierüber gibt der Träger gesondert Auskunft.
Der Natur- und Waldkindergarten arbeitet mit Einrichtungen, Diensten und Ämtern zusammen, deren Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben unserer Einrichtung steht. Deshalb ist ein Austausch mit folgenden Institutionen anzustreben:
Ziel des Waldkindergartens ist die Förderung jedes einzelnen Kindes zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit als Grundlage für die Schule. Das pädagogische Personal plant, abgestimmt auf den Entwicklungsstand der Kinder und gemäß dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), Angebote zu den unterschiedlichen Bildungsbereichen.
In der Natur wird den Kindern eine große Fülle an Spiel- und Bastelangeboten beinahe unbegrenzt zugänglich gemacht – jedoch kein vorgefertigtes Spielzeug, sondern unstrukturierte und ursprüngliche Naturmaterialien, die es zu entdecken gibt.
Angeregt durch die eigene Fantasie, die auf Bilder, Vorstellungen und Wünsche Bezug nimmt, ordnet das Kind dem „unstrukturierten Spielmaterial“ eine Funktion zu. Blätter werden zu Fischen, Tannenzapfen zu Püppchen, ein Baumstumpf zu einem Tisch. Die Natur lässt der kindlichen Kreativität freien Raum.
Kinder entwickeln ihre eigenen Bilder. Ein Stock wird zur Bohrmaschine und kurze Zeit später zur Angel, mit der man „Blätterfische“ angelt. Der Baumstamm, mit dem Kinder an einem Tag noch „zum Mond fliegen“, ist morgen schon ein Krokodil.
Zapfen werden zu Verkaufswaren oder zu Legematerial, mit dem die Kinder zusammen mit anderen Naturmaterialien fantasievolle Bilder auf dem Boden gestalten. So bieten die vielfältigen Materialien unerschöpfliche Möglichkeiten zum Spielen.
Die Kinder im Waldkindergarten haben die Möglichkeit, mit Seilen, Tüchern, Holz und dem Handwerkszeug wie Feilen, Raspeln, Sägen und Hämmern zu spielen und zu arbeiten. Der Umgang und die Vorsicht mit Werkzeug werden gefördert, einfache handwerkliche Tätigkeiten eingeübt.
So lernt das Kind bereits im Vorschulalter, Grundkenntnisse des Handwerks anzuwenden, in Verbundenheit mit der Kunst werden Gegenstände geschaffen und Sachen repariert. Die Erkenntnis, wie wichtig solche Fähigkeiten für den lebenspraktischen Alltag sind, wird gefördert.
Ein wenig handwerkliches Können und das Gefühl, sich etwas Schwieriges zutrauen zu können, stärken das Selbstvertrauen enorm. In Summe ist es die Grundlage einer gesunden Entwicklung.
Die Wahrnehmung durch die Sinne ist grundlegend für Erkennens-, Gedächtnis– und logische Denkprozesse. In der Natur findet man viele Möglichkeiten, mit den Kindern erste mathematische Zusammenhänge zu klären:
Das Waldkind erhält ausreichend Gelegenheit, seine Grob- und Feinmotorik zu üben. Beim Klettern und Balancieren entwickelt es Geschicklichkeit, im Freispiel kann es jederzeit seinen Bewegungsdrang ausleben. Die körperliche Fitness wird durch den Aufenthalt in der freien Natur und das vielfältige Bewegungsangebot gefördert.
Wenn Kinder sich bewegen, lernen sie nicht nur, ihre Muskeln zu gebrauchen und ihr Gleichgewicht zu beherrschen. Die Entwicklung der Bewegungsmöglichkeiten ist untrennbar verbunden mit der Entwicklung des Denkens, des Fühlens und der Sinnesempfindung. Die freie und ungestörte Bewegungsentwicklung ist die Basis allen weiteren kindlichen Lernens.
Die Natur ist ein optimales psychomotorisches Übungsfeld. Sie bietet eine Vielzahl an Bewegungsanlässen und –möglichkeiten. Die Kinder haben Raum, sich spontan und frei zu bewegen. Das Gelände ist oft uneben, von Wurzeln durchsetzt, mal aufsteigend, mal abfallend, weich oder steinig, eine ständige Herausforderung für das kindliche Nervensystem.
Ganz nebenbei werden die Koordination geschult und Bewegungsabläufe trainiert. Dazu werden regelmäßig gezielte Angebote mit einem Schwerpunkt auf Tanz und Rhythmik durchgeführt.
Die Entdeckungen in der Natur regen die Kinder zum Nachfragen, Philosophieren und Weiterspinnen von Geschichten an. So erweitern sich der Wortschatz und die Fähigkeit, sich differenziert auszudrücken, spielerisch im Alltag.
Selbstverständlich finden Lieder, Reime, Gedichte, Fingerspiele, alte Kinderspiele, Abzählreime, Quatschsprache, Laut- und Sprachspiele, Erzählungen, gespielte Geschichten und andere sprachliche Angebote auch draußen im Wald statt.
Besonders Märchen und Sagen erhalten im Wald, an einem besonders märchenhaften Platz erzählt, ihre ganz intensive Bedeutung. Gerne spielen Kinder Erzählungen nach, sie sind entweder selbst Darsteller oder bauen sich aus Naturmaterialien die Kulisse und die Spielfiguren.
Durch mitgeführte Bücher und andere Materialien wird den Kindern ermöglicht, auch mit Buchstaben, Schrift und der geschriebenen Sprache täglich in Kontakt zu kommen. Wechselnde Bilderbücher, Lexika oder Sachbücher stehen jederzeit zum Ansehen oder Vorlesen zur Verfügung.
Kinder brauchen Regeln und Grenzen, an denen sie sich orientieren können. Grenzen haben auch eine schützende Funktion, Regeln vermitteln Sicherheit. Um Kindern Orientierung zu bieten und Werte zu vermitteln, sind die Vorbildfunktion der Erzieherinnen und ihr konsequentes Verhalten wichtig.
Die Erzieherinnen vereinbaren mit den Kindern situationsangepasste Regeln und achten auf deren Einhaltung. Dazu gehören Regeln, die für den Kindergartenalltag gelten, und Regeln, die die Beziehungen der Kinder untereinander betreffen.
Die Kinder werden unterstützt, sich aktiv im Sinne von Mitwirkung ins Gruppengeschehen miteinzubringen. Sie lernen, gleichberechtigte Mitbestimmung sowie Eigenverantwortung zu übernehmen.
So wird jedes einzelne Kind in Gruppenprozesse integriert und mit seiner Meinung wertgeschätzt. Mit einem sogenannten „Klagestock“ können die Kinder Unzufriedenheit oder Ungerechtigkeiten beim Personal beziehungsweise bei Gruppenmitgliedern mitteilen.
Einmal wöchentlich wird im Kreis das Anliegen der Gruppe thematisiert. Die zu besuchenden Waldplätze werden von den Kindern in Abstimmung gewählt.
Die Konzeption wurde von der damaligen Einrichtungsleiterin Christine Zach erstellt, von der aktuellen Leiterin Regina Pfeffer überarbeitet und mit dem Träger abgestimmt. Die Konzeption wird laufend evaluiert und überarbeitet und dem Amt für Jugend und Familie vorgelegt. Die Konzeption liegt in aktueller Form im Waldhaus aus und ist für jeden Interessierten einsehbar.
Mit großem DANK an alle, die uns in unserer pädagogischen Arbeit unterstützen und begleiten, und mit Freude, die Erziehung und Bildung der Kinder mitgestalten zu dürfen
Arrach/Cham, 13. November 2024
Regina Pfeffer (Einrichtungsleitung), Stefan Raab (Referatsleiter BRK) sowie Verena Kiefl und Lisa Vogl (Elternbeiratsvorsitzende)