Kinderkrippe Pusteblume
Aufnahme und Anmeldung
Wir nehmen Kinder von zehn Monaten bis zum Ende des dritten Lebensjahres auf. Kinder, die während des Krippenjahres drei Jahre alt werden, dürfen die Einrichtung bis zum Ende des Krippenjahres (31. August) besuchen. In unserer Einrichtung werden Kinder mit Beeinträchtigung ebenso wie Kinder jeglicher Herkunft betreut.
In die Kinderkrippe dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die den empfohlenen Masern-Impfschutz haben. Bis zum zwölften Lebensmonat muss eine Masern-Impfung vorhanden sein, bis zum 24. Monat die zweite Impfung. Zudem muss das gelbe Untersuchungsheft vorgelegt werden.
Die Anmeldung für das Krippenjahr 2024/25 ist abgeschlossen. Ab Herbst 2024 wird hier das neue Formular zur Bedarfsanmeldung zu finden sein. Die Anmeldung und Platzvergabe für das kommende Krippenjahr finden immer zwischen Februar und März statt.
Da keine Platzreservierung möglich ist, werden Kinder, die früher im Krippenjahr (September/Oktober) kommen möchten, grundsätzlich bevorzugt aufgenommen.
Sind nicht genügend freie Plätze vorhanden, werden folgende Kinder bevorzugt aufgenommen:
- Kinder, deren Mutter beziehungsweise Vater alleinerziehend und berufstätig ist
- Kinder, deren Personensorgeberechtigte sich in einer besonderen Notlage befinden
- Kinder, deren Personensorgeberechtigte beide berufstätig sind
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen
- Kinder, deren Geschwister bereits bei uns betreut werden
- Kinder, die mit ihren Familien im Gemeindebereich Traitsching wohnen
Bitte füllen Sie die Buchungszeiten vorausschauend aus, Umbuchungen können immer nur zum 1. September und nicht während des Krippenjahres erfolgen! Die Abgabe der Bedarfsanmeldung stellt noch keine Zusage eines Krippenplatzes dar.
Die Aufnahme des Kindes gilt erst mit Abschluss des Betreuungsvertrages als verbindlich. Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.