Kinderkrippe Pusteblume

Aufnahme und Anmeldung

Wir nehmen Kinder von zehn Monaten bis zum Ende des dritten Lebensjahres auf. Kinder, die während des Krippenjahres drei Jahre alt werden, dürfen die Einrichtung bis zum Ende des Krippenjahres (31. August) besuchen. In unserer Einrichtung werden Kinder mit Beeinträchtigung ebenso wie Kinder jeglicher Herkunft betreut.

In die Kinderkrippe dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die den empfohlenen Masern-Impfschutz haben. Bis zum zwölften Lebensmonat muss eine Masern-Impfung vorhanden sein, bis zum 24. Monat die zweite Impfung. Zudem muss das gelbe Untersuchungsheft vorgelegt werden.

Derzeit sind alle Krippenplätze belegt. Neuanmeldungen sind wieder ab September 2025 möglich.

Sollten Sie Interesse an einem Krippenplatz haben, so füllen Sie bitte das pdf-Formular zur Bedarfsanmeldung aus. Dies muss bis spätestens bis 17. Februar 2025 bei uns abgegeben werden. Die Anmeldewoche findet in der KW 7/2025 statt. Hier nehmen wir uns gezielt Zeit, um Fragen zu beantworten. Die Platzvergabe wird voraussichtlich im April 2025 erfolgen.

Bei Fragen können Sie gerne einen Gesprächstermin per E-Mail vereinbaren, da Anrufe während des Tages den Ablauf sehr stören können. Die Krippenleitung ist dienstags von 8.30 bis 10.30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 13 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar.

Da keine Platzreservierung möglich ist, werden Kinder, die früher im Krippenjahr (September/Oktober) kommen möchten, grundsätzlich bevorzugt aufgenommen.

Sind nicht genügend freie Plätze vorhanden, werden folgende Kinder bevorzugt aufgenommen:

  • Kinder, deren Mutter beziehungsweise Vater alleinerziehend und berufstätig ist
  • Kinder, deren Personensorgeberechtigte sich in einer besonderen Notlage befinden
  • Kinder, deren Personensorgeberechtigte beide berufstätig sind
  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen
  • Kinder, deren Geschwister bereits bei uns betreut werden
  • Kinder, die mit ihren Familien im Gemeindebereich Traitsching wohnen

Bitte füllen Sie die Buchungszeiten vorausschauend aus, Umbuchungen können immer nur zum 1. September und nicht während des Krippenjahres erfolgen! Die Abgabe der Bedarfsanmeldung stellt noch keine Zusage eines Krippenplatzes dar.

Die Aufnahme des Kindes gilt erst mit Abschluss des Betreuungsvertrages als verbindlich. Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.

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